Bundesverband innovativer Handwerker für erneuerbare Energien e. V.
(nachfolgend Verein genannt)
Stand: 11.03.2022
Der Verein erlässt laut § 5 Ziff. 1 seiner Satzung mit Wirkung zum 30. September 2021 diese Beitragsordnung für seine Mitglieder. Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie ist Bestandteil der Satzung und kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen bzw. monatlichen Mitgliedsbeitrag nach Vorgaben des § 3 dieser Beitragsordnung zu zahlen. Das Beitragsaufkommen der Mitglieder ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht in vollem Umfang und pünktlich nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen.
Die Höhe der Beiträge der einzelnen Mitglieder bestimmt sich wie folgt:
Ordentliche Mitglieder:
Handwerker (Meister) und Handwerksbetriebe (Meisterbetriebe), die Leistungen auf dem Bereich der erneuerbaren Energien anbieten (Dachdecker, Zimmerer, Elektriker und Heizungsbauer):
Monatlicher Beitrag: € 185,00 / Jahresbeitrag: € 2.220,00
Fördermitglieder:
Industrielle Betriebe, die als Erzeuger bzw. Händler Rohstoffe, Werkstoffe, Bauteile etc. auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien anbieten:
Jahresbeitrag € 5.000,00
Assoziierte Mitglieder:
Sonstige Anbieter freier Dienstleistungen, bspw. Architekten, Energieberater, Rechtsanwälte, Steuerberater und
Jahresbeitrag: € 139,00
Heeslingen, den 30. September 2021
© Bundesverband innovativer Handwerker für erneuerbare Energien e.V.