Die Mitglieder haben einen Beitrag zu leisten, dessen Höhe sich aus der Beitragsordnung ergibt. Die Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung. Die erste Beitragsordnung hat die Gründungsversammlung festgelegt, sie liegt dieser Satzung als Anlage bei. Die Festsetzung der Fälligkeit und Zahlungsweise des Beitrages ergibt sich aus der Beitragsordnung.
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Die Kasse des Vereins wird jedes Jahr durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer geprüft. Die Kassenprüfer prüfen, ob die Verwendung der Vereinsmittel dem Wirtschaftsplan entsprach und die Buchführung des Vereins ordnungsgemäß erfolgte. Hierüber haben die Kassenprüfer der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.
Heeslingen, den 30. September 2021
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