+++News+++ Wärmepumpen / OSNATECH SUNMAN / §35a bei Nullsteuersatz für PV-Anlagen / Änderung KFW / Neue Gesichter

Ab 1. Januar müssen Wärmepumpen & Co. aus dem Netz steuerbar sein

Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) wie Wallboxen, Wärmepumpen oder auch Speicher künftig aus dem Netz steuerbar sein müssen und dass deren Leistung reduziert werden kann. Das hat Folgen für e-handwerkliche Betriebe und deren Kunden als Betreiber solcher SteuVE.

Auch wenn es klar definiertes Regelwerk gibt, sind die EVU´s in der Umsetzung noch am Anfang. D.h. in der Praxis ist die enge Kommunikation mit dem EVU vor Ort dringend anzuraten.

Grundsätzlich haben namenhafte Systemhersteller (Sektorenkoppler wie z.B. E3DC, Fronius oder Senec) hiermit kein Problem.

Weitere Details könnt ihr dem durch das ZVEH zur Verfügung gestellte Schreiben im Anhang entnehmen.

Link Wärmepumpen

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Osnatech SUNMAN präsentiert neues PV-Leichtmodul inklusive Unterkonstruktion

Das neue Leichtmodul 520WP „Dragonfly“ will mit 40% kürzeren Installationszeiten dank vorintegrierter Halterung überzeugen – Lieferbar ab Q2/2024 über OSNATECH als Hauptvertriebspartner in Deutschland

SUNMAN, der Marktführer für Photovoltaik-Leichtmodule, geht den nächsten Schritt. Mit dem neuen 520WP Dragonfly (SMH520J-12X12UW) wurde jetzt ein PV-Modul präsentiert, das dank vorintegrierter Halterung rund 40 Prozent schneller installiert werden kann – auf Flachdächern, an Fassaden, auf Carports und überall dort, wo herkömmliche Glasmodule zu schwer sind. Denn trotz der neuen Unterkonstruktion ist es immer noch etwa 60 Prozent leichter als Glasmodule mit vergleichbarer Leistung von 520 Watt. Erhältlich sind die Module mit dem Namen „Dragonfly“ voraussichtlich ab zweitem Quartal 2024. Anfragen können ab sofort an die OSNATECH GmbH als Hauptvertriebspartner für Photovoltaik Leichtmodule von SUNMAN in Deutschland gerichtet werden.

„Die ersten Module sind bereits auf dem Weg zu uns“, verrät Stefan Pott, verantwortlich für SUNMAN bei OSNATECH. Vor dem offiziellen Verkaufsstart wollen die Experten der OSNATECH die Neuentwicklung zunächst noch einmal selbst ausgiebig testen. „Mit der speziell für die neuen Dragonfly-Module entwickelten und vorinstallierten Unterkonstruktion beschreitet SUNMAN neue Wege. Alle bisherigen Daten sind vielversprechend, aber wir möchten absolut sichergehen, dass die Dragonfly unsere hohen Ansprüche für 360-Grad-Photovoltaik-Lösungen erfüllen“, erklärt Pott. Die Montage kann weiterhin im Klebeverfahren erfolgen, die ausgiebigen Tests dienen als Ergänzung zu denen, die im Rahmen der europäischen Zertifizierungsverfahren durchgeführt werden.

Zum Frühjahr plant OSNATECH die neuen Leichtmodule auf den deutschen Markt zu bringen und damit PV-Anlagen auf traglastbeschränkten Dächern noch einfacher und schneller möglich zu machen. „SUNMAN-Module sind die Option für viele tausend Quadratmeter Flachdächer auf Industriehallen“ so Pott. „In der neue entwickelten Kombination inklusive spezieller Unterkonstruktion können sie in Rekordgeschwindigkeit überall dort installiert werden, wo sie gebraucht werden.“

Wer nicht bis April warten will, kann sich selbstverständlich schon jetzt an OSNATECH wenden. Die aktuellen SUNMAN Module sind ebenso leistungsfähig wie die „Dragonfly“ Version und gegebenenfalls können Planungen und Angebot später entsprechend angepasst werden.

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Fragen und Antworten zum §35a bei Nullsteuersatz für PV-Anlagen

Welcher Steuersatz gilt bei einer Nachlieferung von Komponenten zu einer bereits nach dem Nullsteuersatz errichteten PV-Anlage?

Die nachträgliche Lieferung einzelner wesentlicher Komponenten und deren Ersatzteile (wenn diese Teile einer PV-Anlage sind) sowie deren Installation unterliegen auch 0% USt. Keine wesentlichen Komponenten sind Zubehör (Schrauben, Nägel, Ladeinfrastruktur, Wärmepumpe usw.) Bei einer Reparatur muss auch immer eine Lieferung dabei sein, damit 0% USt gilt. Eine reine Reparatur (Wartung oder Reparatur ohne Verwendung von Ersatzteilen) unterliegen 19% USt.

Können die Lohnkosten bei der Anlagenerstellung bis zur Grenze von 6000 € trotz fehlender MwSt. angesetzt werden?

Handwerkerleistungen am Haus können steuerlich angesetzt werden in Form des Brutto-Lohnanteils. Wenn der USt 0% beträgt, dann folgt daraus, dass nur der Netto-Lohn anzusetzen ist.

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Änderungen KFW “Auswirkungen geänderter Förderrichtlinien auf den Vertragsschluss”

Quelle: Rundschrieben LV Bauwirtschaft, Zusammenschluss des Baugewerbe-, Dachdecker-, Elektro-, Gebäudedienstleistungs-, Maler-, Metall-, SHK- und Tischlerhandverbandwerks in Niedersachsen, Stand, 5.2.2024.

Auswirkungen geänderter Förderrichtlinien. Ab dem 1.01.2024 wurden die Bedingungen für den Erhalt einer Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) für Verbraucher, die energetisch sanieren wollen, geändert. Mit dem Rundschreiben soll auf die Auswirkungen aufmerksam gemacht werden, die sich für das Vorgehen bei der Vertragsgestaltung für die Handwerksunternehmen ergeben.

Link Rundschreiben

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