Direktvermarktung

Die EEG-Einspeisevergütung wurde so konzipiert, dass sie kontinuierlich sinkt. Momentan wurde die Degression ausgesetzt, in Zukunft soll sie halbjährlich anstatt monatlich wie in den Jahren zuvor erfolgen. Spätestens dann wird sich (wieder) die Frage stellen, ob ggf. eine Direktvermarktung anstelle der Inanspruchnahme der Einspeisevergütung wirtschaftlich sinnvoller sein könnte.

Die Direktvermarktung ist eine Möglichkeit für PV-Anlagenbetreiber, den erzeugten Solarstrom direkt an der Strombörse (Spotmarkt) zu vermarkten und so ins Stromnetz einzuspeisen. Da es dazu einer Börsenzulassung bedarf, übernimmt dies ein Direktvermarktungsunternehmen (z.B. Voltego o.ä.) für den Betreiber. Letzterer erhält eine Vergütung, die sich wie folgt zusammensetzt:

  • Anteil des Verkaufserlöses (Marktpreises)
  • Marktprämie vom zuständigen Verteilnetzbetreiber
  • in der Marktprämie enthaltene Managementprämie vom Verteilnetzbetreiber

Der Direktvermarkter erhält vom Anlagenbetreiber für die Vermarktung ein Dienstleistungsentgelt, das vom Verkaufserlös abgezogen wird.

Die Marktprämie soll sicherstellen, dass die direkte Vermarktung von Strom nicht weniger lukrativ ist als die Inanspruchnahme der Einspeisevergütung, zumal die Direktvermarktung mit einem höheren Risiko verbunden ist. Die Marktprämie gleicht daher die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert für Strom und der anlagenspezifischen Förderhöhe aus. Sie wird anhand des durchschnittlichen monatlichen Börsenstrompreises festgelegt.

Für ein stabiles Stromnetz ist es wichtig, dass die Netzbetreiber wissen, wann wie viel erneuerbare Energien ins Stromnetz eingespeist werden. Aus diesem Grund sind die Betreiber von PV-Anlagen (bzw. das von ihnen beauftrage Direktvermarktungsunternehmen) verpflichtet, Prognosen über Höhe und Dauer der Einspeisung abzugeben. Dies ist natürlich mit Aufwand verbunden, z.B. Auswertung der Wetterdaten usw. Um diesen Mehraufwand und die mit der Direktvermarktung verbundenen Vermarktungsrisiken auszugleichen, erhalten die Betreiber die Managementprämie. Sie wird jedoch nicht separat aufgelistet, sondern ist inzwischen Bestandteil der Marktprämie.

Ab einer Anlagenleistung von 100 kWp ist die Direktvermarktung verpflichtend (sofern die Anlage nach dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurde). Für die Betreiber kleiner PV-Anlagen ist die Direktvermarktung optional. Allerdings sind für die Direktvermarktung einige (technische) Auflagen zu erfüllen, z.B. in Bezug auf die Messtechnik und Fernsteuerbarkeit. Da dies natürlich mit Kosten verbunden ist, zahlt sich der Aufwand gerade bei kleineren Anlagen häufig nicht aus.