Deutschland nahm mit seiner Zwei-Quadratmeter-Begrenzung für Solarmodule bislang eine Sonderstellung ein. Diese ist jetzt passè.
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat am 28. August 2024 die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Ausgabe 2024/1 (MVV TB 2024/1) offiziell veröffentlicht. In Deutschland beginnen nun die übrigen Bundesländer damit, die neue Vorschrift in Landesrecht umsetzen. Mit der sogenannten Drei-Quadratmeter-Regel können damit auch Solarmodule verbaut werden, die größer als zwei Quadratmeter sind. Die Mehrheit der Bundesländer plant die Bestimmung bis Ende 2024 umzusetzen. Sechs Bundesländer haben das bereits getan, was flächenmäßig mehr als 70 Prozent des deutschen Marktes ausmacht.
Weitere Informationen findest Du unter folgenden Link: Durchbruch für den Einsatz größerer Solarmodule