Post-EEG-Anlagen

Im Jahr 2021 ist die erste Generation von PV-Anlagen aus der EEG-Förderung gefallen, da die Dauer der Einspeisevergütung über das Datum der Inbetriebnahme geregelt wird und die Förderung nach 20 Jahren ausläuft. Insbesondere bei diesen älteren Anlagen war die EEG-Vergütung sehr hoch. Für Anlagen beispielsweise, die im Jahr 2002 ans Netz gingen, lag die Einspeisevergütung bei 48,1 Cent pro kWh. Fällt diese weg, beeinflusst das den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage deutlich. Vor allem wenn man bedenkt, dass die Anlagen in den ersten Jahren fast alle auf die Volleinspeisung in das öffentliche Stromnetz ausgelegt waren. Den Strom solcher Anlagen fortan einfach selbst zu verbrauchen ist allerdings nicht ohne Weiteres möglich. Trotzdem muss man die PV-Anlage nicht umgehend abmontieren. Es gibt mehrere Möglichkeiten, um die sog. ausgeförderten, Ü20-, Weiterbetriebs- oder Post-EEG-Anlagen wirtschaftlich weiter zu betreiben.

 

Anschlussförderung

Ändert der Betreiber einer PV-Anlage nichts und lässt sie einfach weiterlaufen, wird er automatisch in die Anschlussförderung überführt. Diese ist jedoch befristet bis Ende 2027 und soll die Förderlücke schließen, um währenddessen bessere Lösungen für den Weiterbetrieb zu finden.
Der gesamte erzeugte Strom wird weiterhin ins öffentliche Stromnetz eingespeist (Voll-Einspeisung), wofür der Betreiber eine Vergütung erhält. Gezahlt wird der Jahresmarktwert Solar, ein Durchschnittswert des Börsenpreises für Strom, wovon eine geringe Pauschale abgezogen wird, die die Netzbetreiber für die Vermarktung des Stroms erhalten. Letztendlich bleiben für den Anlagenbetreiber in 2022 dann etwa 7 Cent/kWh übrig.

 

Direktvermarktung

Siehe dazu den gleichnamigen Artikel in der Wissensdatenbank: Direktvermarktung

 

Eigenverbrauch

In der Vergangenheit waren PV-Anlagen nicht darauf ausgelegt, dass der Strom direkt im Haus genutzt wird. Ihre Betreiber waren bisher also Voll-Einspeiser. Die Zeiten haben sich aber geändert und eine Umrüstung ist durchaus möglich. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Anlage wird sinnvoll weiter genutzt, der Betreiber reduziert seine Strombezugskosten und überschüssiger Strom kann nach wie vor (gegen Entgelt) ins öffentliche Netz eingespeist werden (Überschuss-Einspeiser). Die Investitionskosten für die Umrüstung (und ggf. die Hinzunahme eines Speichers) sind abhängig vom Zustand der Anlage und von den Zielen des Betreibers. Hier ist eine individuelle Kosten-Nutzen-Rechnung anzustellen.

 

Repowering

Durch den Austausch einzelner Komponenten wie z.B. dem Wechselrichter kann die Leistung einer Altanlage (wieder) erhöht werden. Modernisierungsmaßnahmen und Reparaturen sind natürlich mit Kosten verbunden. Deshalb ist gerade bei Post-EEG-Anlagen von einem Fachbetrieb zu prüfen, ob es sich lohnt, nochmal in die Altanlage zu investieren. Denn: Repowering bedeutet nicht, dass die Anlage wie eine Neuinstallation angesehen wird und der Betreiber dadurch erneut 20 Jahre lang Anspruch auf die klassische Einspeisevergütung hat. Das Repowering ändert nichts an den grundsätzlichen Ertragskanälen, sondern steigert in erster Linie die Effizienz.

 

Abbau und Neuinstallation

Ist die Anlage leistungsmäßig buchstäblich in die Jahre gekommen und/oder werden größere Reparaturen fällig, kann es sein, dass sich der Weiterbetrieb ohne die EEG-Förderung nicht mehr lohnt. Will man nicht gänzlich aus der PV-Strom-Produktion aussteigen, besteht natürlich auch die Möglichkeit, die alte Anlage im Gesamten durch eine neue zu ersetzen. Von den genannten Optionen ist diese logischerweise die kostenintensivste, allerdings erhält man eine sehr viel effizientere Anlage, da sich Forschung und Technik in den vergangenen 20-30 Jahren enorm weiterentwickelt haben. Zudem profitiert man in diesem Fall wieder für die nächsten 20 Jahre von der festen EEG-Einspeisevergütung.