Eine Kombination von Bafa-Förderung bei PV-Indachanlagen und dem O% Steuersatz für PV-Anlagen ist grundsätzlich zulässig. Bitte beachte: Bei Steuerthemen handelt es sich Grundsätzlich um eine Einzelfallbetrachtung und sollte immer mit dem persönlichen Steuerberater vorab geklärt werden.
Bitte beachte folgenden Hinweis zur Einspeisevergütung EEG:
“Bauteile, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen und nicht durch das EEG gefördert werden, sind förderfähig, sofern sie lediglich im Rahmen der Wiederherstellung der Funktionalität des Gebäudes eingebaut werden und die jeweils relevanten TMA erfüllen (z. B. Solardachziegel zur Wiederherstellung des Daches im Rahmen einer energetischen Dachdämmung, Indach-PV, Fenster mit integrierter Solarstromerzeugung). Es werden sowohl die Baukosten für das Außenbauteil als auch notwendige Komponenten des Stromverteilungssystems bei den förderfähigen Kosten angerechnet.”