In das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen alle Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke eingetragen werden. Alle neuen Anlagen, die Strom erzeugen, müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfasst werden. Wer die Anlage nicht registriert, dem droht ein Bußgeld und der Verlust der EEG-Vergütung.