Zählerschrank
Vor bzw. mit der Installation einer PV-Anlage ist zu prüfen, ob der vorhandene Zählerschrank dafür ausgelegt und geeignet ist oder ggf. erneuert werden muss.
Allgemeine Montagevorschriften:
- Mindesthöhe 1,10 m / max. Höhe 1,80 m
- Abstand von Fußboden bis Ablesefenster (falls vorhanden): min. 0,80 m bis max. 1,80 m
- Freifläche zur Bedienung und Installation mit einer Tiefe von min. 1,20 m und einer durchgängigen Höhe von min. 1,80 m vor dem Zählerschrank
- Wartung und Nutzung muss problemlos möglich sein
- Verbauung nicht unterhalb von Gas- oder Wasserleitungen
PV-spezifische Anforderungen an Zählerschränke:
- Zählerfeld (ZF)
- Raum für Zusatzanwendungen (RfZ)
- Anlagenseitiger bzw. oberer Anschlussraum (AAR / OAR)
- Netzseitiger bzw. unterer Anschlussraum (NAR / UAR)
- Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ)
- Verteilerfeld
- Einhaltung der Schutzrichtlinien nach DIN VDE 0100-712
APZ-Feld
In jedem neuen Zählerschrank ist ein APZ-Feld vorzusehen. Der APZ (Abschlusspunkt Zählerplatz) dient als Schnittstelle zwischen Hausübergabepunkt (HÜP) und dem Zählerplatz. Der APZ muss dabei mindestens 30 cm hoch sein und über eine eigene, plombierbare Berührungsschutz-Abdeckung verfügen. Dort kann z. B. ein Router des Messstellenbetreibers integriert werden, sodass dieser bei Bedarf Daten auslesen und über das Internet übertragen kann. APZs werden u.a. auch für den flächendeckenden Rollout von Smart‐Meter‐Gateways installiert (Vorgabe NB).