DGS: Photovoltaik ist auch mit Solarspitzengesetz rentabel

Mit Blick auf viele Berichte und Nachfragen von Hauseigentümern stellt die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) klar, dass die Auswirkungen des Solarspitzengesetzes auf die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage nur marginal sind. Bei diesem Gesetz geht es unter anderem darum, dass bei negativen Strompreisen die Betreiber von neuen Solaranlagen keine Einspeisevergütung mehr bekommen – uns zwar schon ab der ersten Viertelstunde.

Diese Zeiten werden addiert und über einen bestimmten Schlüssel an die maximale Vergütungsdauer von 20 Jahren angehängt. „Die neue Regelung ist deshalb nicht zwangsläufig ein Nachteil“, stellt DGS-Geschäftsführer Jörg Sutter klar.

Weitere Informationen findest Du unter folgendem Link: DGS: Photovoltaik ist auch mit Solarspitzengesetz rentabel