In der vergangenen Woche hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das für Investoren im Bereich erneuerbarer Energien äußerst interessant sein dürfte: die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter als sogenannter „Investitionsbooster“. Der Bundesrat muss diesem Gesetz noch zustimmen, dies ist für die letzte Sitzung vor der Sommerpause am 11. Juli geplant.
Da sich Bund und Länder allerdings bereits auf einen Ausgleich der zu erwartenden Steuermindereinnahmen von Ländern und Kommunen als Folge des Gesetzes verständigt haben, gilt die Zustimmung des Bundesrats als sehr wahrscheinlich. Für gewerblich betriebene Photovoltaik-Anlagen bietet dieses Gesetz eine spannende Möglichkeit, Investitionen steuerlich attraktiver zu gestalten. Was das im Detail bedeutet und worauf man achten sollte – das erklären wir im Folgenden.
Weitere Informationen findest Du unter folgendem Link: Investitionsbooster für Photovoltaik-Anlagen: Neue Abschreibungsmöglichkeiten zur Förderung gewerblicher PV-Investitionen