Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. November 2024 hat die rechtlichen Grundlagen klassischer Mieterstrom-Modelle ins Wanken gebracht. Das Gericht erklärte die deutsche Sonderregelung zur sogenannten „Kundenanlage“ für nicht vereinbar mit dem EU-Recht. Als Konsequenz hat nun auch der Bundesgerichtshof die Definition enger gefasst und entschieden, dass Kundenanlagen, die Gegenstand dezentraler Stromversorgung sind, künftig als Verteilnetze gelten können. Damit können Mieterstrom-Projekten neue regulatorische Pflichten drohen, etwa die Zahlung von Netzentgelten sowie die Einhaltung umfangreicher Pflichten als Verteilnetzbetreiber.
● Juristische Stellungnahme: PIONIERKRAFT ist von den Urteilen nicht betroffen
● EuGH und BGH bestätigen: Die deutsche Sonderregelung zu Kundenanlagen verstößt gegen EU-Recht
● Betreibern drohen Netzentgelte und Versorgerpflichten
Weitere Informationen findest Du unter folgenden Link: Nach EuGH- und BGH-Urteilen zur Kundenanlage: PIONIERKRAFT bleibt rechtssicher