Mit einem aktuellen Schreiben vom 30.11.2023 aus dem BMF, wurden noch offene Fragen zum Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen geklärt.
Als wichtigste Ergänzung und Änderung sehen wir folgenden Hinweis:
Unterkonstruktion Terassenüberdachungen und Carports
- Von dem Nullsteuersatz ausgenommen ist die primäre Unterkonstruktion, die den Zweck der Terrassenüberdachung oder des Carports selbst erfüllt.
Der beigefügten Datei könnt Ihr weitere Ergänzungen und Änderungen entnehmen.